Die unten genannten Themen sollen als Orientierungshilfe angesehen werden, denn das Leben verläuft nie nach einem bestimmten Muster. Viel mehr ergeben sich aus den oben dargestellten Themenbereichen unterschiedliche Kombinationen und tiefergehende Fragen und Sachverhalte.


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Kontenklärung

Ab dem 55 Lebensjahr verschickt die Rentenversicherung die Rentenauskunft. Spätestens dann fallen die ersten Lücken in dem Versicherungsverlauf auf. Um diese Lücken zu schließen, wird Kontenklärung durchgeführt, die mit einem Feststellungsbescheid der Rentenversicherung abgeschlossen wird. Die Kontenklärung sollte am besten bereits vor dem Rentenbeginn abgeschlossen sein. 

Vorbereitung des Rentenbeginns

Spätestens nach dem 60. Geburtstag sollte man die Rentenauskunft zur Hand nehmen und zumindest die ersten Seiten genau durchlesen. Diese enthalten zwar sehr viel Text, der für viele nicht sofort als verständlich erscheint. Aber genau darin verbirgt sich die für die angehenden Rentner die wichtigste Information: wann ist der früheste Rentenbeginn und wann ist der Rentenbeginn finanziell am sinnvollsten; wie lange muss noch gearbeitet werden, um zum gewünschten Rentenbeginn in den Ruhestand zu gehen. Diese Fragen lassen sich mit der Information aus der Rentenauskunft beantworten. 

Die in der Rentenauskunft festgehaltenen Tatsachen ergeben wiederrum weitere Fragen über die Gestaltung des Rentenbeginns: wird nach dem Rentenbeginn der Schlussstrich gezogen – es beginnt der wohlverdiente Ruhestand, oder ist der Wille und die Möglichkeit weiterzuarbeiten vorhanden und es stellen sich nun die Fragen, wie in dieser Situation der Rentenbezug und die Weiterbeschäftigung miteinander kombiniert werden können und welche Auswirkungen bringen sie mit sich. 

Diese und weitere Fragen werden in dem Beratungsgespräch ausführlich erörtert. 

Rentenantrag

Ob Altersrente oder Rente wegen Erwerbsminderung – geleistet wird nur auf Antrag. Der Antrag auf Altersrente sollte in der Regel 6 bis 3 Monate vor dem ausgerechneten Rentenbeginn gestellt werden.  Es ist jedoch auch möglich den Rentenantrag nach dem Rentenbeginn zu stellen. Hier muss jedoch beachtet werden, dass die Rückwirkende Nachzahlung der Rente nur dann möglich ist, wenn der Rentenantrag innerhalb von den ersten 3 Monaten bei der Rentenversicherung eingeht. Ab dem Beginn des 4. Monats nach dem ausgerechneten Rentenbeginn, wird die Rente ab dem Antragsmonate gezahlt werden. 

Krankenversicherung der Rentner (KVdR) und Prüfung des Wechsels aus der privaten Krankenversicherung

Diese Internetpräsenz bekommt gerade eine neue Gestalt. Die näheren Informationen zu diesem Thema werden in der kommenden Zeit ergänzt. 

Krankengeld

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Bescheidsprüfung

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freiwillige Beiträge und freiwillige Versicherung

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Beratung für Selbstständige

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Unternehmensberatung

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Einkommensanrechnung

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Widerspruch und Klageverfahren

Ist man mit der Entscheidung der Rentenversicherung oder auch der Krankenkasse nicht einverstanden, so hat man die Möglichkeit Widerspruch gegen den Bescheid, in dem diese Entscheidung getroffen wurde einzulegen. Wird dem Widerspruchsbegehren entsprochen – erhält man einen Abhilfebescheid. In diesem Fall wird das Verfahren damit beendet. Wird dem Widerspruchsbegehren nicht entsprochen – erhält man einen Widerspruchsbescheid. Um das Widerspruchsbegehren jedoch weiterhin durchsetzen zu können, besteht die Möglichkeit des nächsten Rechtszugs – Klageverfahren bei Sozialgericht und Berufungsverfahren bei Landessozialgericht. 

Hierbei ist es von besonderer Wichtigkeit die gesetzlichen Rechtsmittelfristen zu beachten und nicht zu verpassen. Sie beginnen mit der Zustellung des Bescheids – ab dem Tag, an dem der Bescheid in den Briefkasten eingeworfen wurde, beginnt die Widerspruchsfrist und läuft genau einen Monat (beachte: nicht 4 Wochen!). Diese Regel gilt auch für die Erhebung einer Klage zum Sozialgericht und Berufung zum Landessozialgericht.

Erwerbsminderung

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Rente an Hinterbliebene -

Witwen- und Witwerrenten

Waisenrenten

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Schwerbehinderung

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medizinische Rehabilitation

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ärztliches Gutachten

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Pflegeversicherung und häusliche Pflege

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Unfallversicherung

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Fremdrentenrecht

Rente für Spätaussiedler

Das ist ein sehr spezielles Fachgebiet. Das Fremdrentenrecht erfordert von dem Rentenberater sehr viel Expertise auf dem Gebiet und das feinfüllige Verständnis für die Betroffenen. Hier ist ein professioneller Rat des Rentenberaters besonders wichtig. 

Versorgungsausgleich und Rentensplitting

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Künstlersozialkasse und Versorgung der deutschen Bühnen

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Beitragserstattung

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